Betreuung von Betrieben folgender
Berufsgenossenschaften als Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- BG
Druck- und Papierverarbeitung (BGDP)
- BG Handel und Warendistribution (BGHW)
- BG Elektro Textil Feinmechanik
- BG Metall
- BG Chemie
- BG Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- BG für Fahrzeughaltung (BGF)
- Verwaltungs-BG (VBG)
Grundsätzlich ist die Betreuung von Betrieben aus
allen Berufsgenossenschaften möglich!
Erfolgreiche Betreuung von
Betrieben bei der Einführung des
Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS
Durchführung von betrieblichen Messungen in den Bereichen
Beleuchtung und Lärm
-
Sachkunde für die Prüfung künstlicher Beleuchtung am
Arbeitsplatz gem. BGG 917 und BGR 131
- Sachkunde für Lärmimmissionsmessungen gem.
LärmVibrationsArbSchV